Dienstleistungen2018-08-03T08:56:29+02:00

Wir erstellen Ihre Steuererklärung, beraten und betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei

Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit2018-06-23T10:48:24+02:00

Gemeint sind hiermit die Einkünfte als Arbeitnehmer (Arbeitslohn, Gehalt und weitere Vergünstigungen).

Einkünften aus Renten2018-06-23T10:49:15+02:00

In diesem Bereich können Sie alle Renteneinkünfte aus gesetzlichen Rentenversicherung aber auch aus privaten Rentenversicherungen sowie aus Altersvorsorgeverträgen (z.B. Riester-Rente, Pensionsfonds) erfassen.

Einkünften aus Versorgungs- und Unterhaltsleistungen2018-06-23T10:50:24+02:00

Die Trennung und Scheidung von Ehegatten führt nicht nur im Privatbereich zu wesentlichen Veränderungen. Auch steuerrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, damit es nicht zu vermeidbaren finanziellen Nachteilen kommt.

Wenn Sie zusätzliche Einkünfte haben auch bei

Einkünften aus Kapitalvermögen2018-06-23T10:54:06+02:00

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (unvollständige Aufzählung, näheres in § 20 EStG):

  • Gewinnausschüttungen

  • Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen

  • Zinsen aus Hypotheken

  • Zinsen aus Sparanteilen einer Lebensversicherung

  • Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen

  • Diskontbeträge

  • Grundschulden und Renten aus Grundschulden

  • Einkünfte aus der Veräußerung von Zinsscheinen, Zinsforderungen

  • Stückzinsen

Einkünften aus Vermietung und Verpachtung2018-06-23T10:55:19+02:00

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V) liegen vor, wenn Sie Grundstücke, Wohn- oder Geschäftsgebäude, Gebäudeteile oder Eigentumswohnungen, die Ihnen privat gehören, gegen Bezahlung an andere Personen überlassen.

Sonstigen Einkünften2018-06-23T10:55:53+02:00

Sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000,- € bei Ledigen bzw. 26.000,- € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Ferner sind wir für Sie da bei

Berechnung der Steuererstattung2018-06-25T21:37:46+02:00

Eine Steuererklärung zu erstellen, macht in der Regel wenig Spaß. Doch in vielen Fällen lohnt sich der Aufwand. Denn die meisten Arbeitnehmer können mit einer Erstattung rechnen.

Einlegung von Einsprüchen2018-06-25T21:38:33+02:00

Einer Statistik des Bundes der Steuerzahler zufolge ist mindestens jeder fünfte Steuerbescheid zur Einkommensteuererklärung fehlerhaft. Die gute Nachricht: Wenn Sie einen falschen Steuerbescheid erhalten, können Sie Einspruch einlegen. Statistisch gesehen sind 80 % der Einsprüche für den Steuerzahler erfolgreich.

Lohnsteuerermäßigungsantrag2018-06-25T21:39:38+02:00

Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag werden beim Finanzamt Freibeträge beantragt. Diese verringern das zu versteuernde Einkommen und auch der Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten. Die Folge ist, dass am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung steht. Mit Freibeträgen wird die Steuerlast sofort gemindert. Im Prinzip werden die Ausgaben, die man sich sonst mit einer Steuererklärung zurückholt, noch im selben Monat erstattet, in dem sie angefallen sind.

Wahl der richtigen Steuerklasse2018-06-25T21:40:57+02:00

Eine Steuerklassenkombination ist entweder für ein Ehepaar oder für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften möglich. Das Stichwort der Steuerklassenkombination ist die Zusammenveranlagung.

Kindergeld2018-06-25T21:41:44+02:00

Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird.

Riesterrente2018-06-25T21:42:32+02:00

Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Sie bietet einige Vorteile, aber auch Nachteile. Was Sie bedenken sollten, bevor Sie einen Riester-Vertrag abschließen.

Antrag auf Wohnungsbauprämie2018-06-25T21:43:02+02:00

Den Traum vom eigenen Haus haben viele Bundesbürger. Wer dafür einen Bausparvertrag abschließt, hat in vielen Fällen ein Recht auf die Wohnungsbauprämie. Mit der Prämie fördert der Staat seit 1952 Wohnungsbauer und solche, die es werden wollen. Um die Prämie zu erhalten, ist nicht viel Aufwand nötig.

Diese Website benutzt Cookies. Mit der Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Ok